1. Das Recht auf sexuelle Freiheit und Gleichstellung
Sexuelle Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung bedeuten, dass jede Person allein über ihre Sexualität (mit sich und anderen), über ihren Körper und über ihre Beziehungen entscheiden darf. Niemand sonst! Das bedeutet auch, dass jede Person vor sexuellem Zwang, vor sexueller Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch geschützt werden muss.
2. Das Recht auf sexuelle Autonomie, sexuelle Integrität und körperliche Unversehrtheit
Dieses Recht garantiert die Lust am eigenen Körper, frei von jeder Art von Folter, Verstümmelung und Gewalt. Niemand darf über den Körper eine anderen Person entscheiden oder gewaltvoll mit einem anderen Körper umgehen. Und niemand darf anderen Personen die sexuelle Lust am eigenen Körper verbieten oder Entscheidungen über das Sexualleben anderer treffen.
3. Das Recht auf eine sexuelle Privatsphäre
Dieses Recht garantiert, dass jede Person allein darüber entscheiden darf, wie sie ihr Intimleben (Liebesbeziehungen, Sexualität, Selbstbefriedigung, Freund:innen etc.) gestaltet, solange diese Entscheidungen nicht die sexuellen Rechte anderer Menschen verletzen.
4. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vor dem Gesetz
Dieses Recht garantiert, dass jede Person gesetzlich vor der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung, Alter, Herkunft, Tradition, sozialer Schicht, Religion oder Behinderung geschützt werden muss.
5. Das Recht auf sexuelle Lust
Dieses Recht garantiert, dass jede Person ihre sexuelle Lust einschließlich Sex mit sich selbst (=Selbstbefriedigung/Solosex) frei leben darf und diese Lust als Quelle für körperliches, psychisches und spirituelles Wohlbefinden nutzen darf.
6. Das Recht auf Ausdruck sexueller Empfindungen
Jede Person hat das Recht, ihre Sexualität durch Kommunikation, Berührungen, Gefühle und Liebe auszudrücken (sexuelle Äußerungen umfassen mehr als erotische Lust oder sexuelle Handlungen).
7. Das Recht auf freie Partner:innenwahl
Dieses Recht garantiert jeder Person, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst Beziehungen mit anderen Personen eingehen zu dürfen, zu heiraten (oder auch nicht) und sich scheiden zu lassen. Jede Person darf allein entscheiden, mit wem sie diese Beziehungen führt. Niemand darf andere Personen zu einer Ehe oder anderen Beziehungsformen zwingen.
Jeder Mensch hat das Recht, frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob man Kinder haben möchte oder nicht. Jeder Mensch hat das Recht, die Anzahl möglicher Kinder sowie die Abstände zwischen den Geburten zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu Verhütungsmitteln und jeder Mensch hat das Recht, frei, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst über einen Schwangerschaftsabbruch (=Abtreibung) zu entscheiden.
9. Das Recht auf wissenschaftliche fundierte Sexualaufklärung
Alle Menschen haben ein Recht auf sexuelles Wissen/Information und darauf, dass dieses Wissen in einem Prozess unbehinderter Forschung und wissenschaftlicher Ethik gewonnen und in allen gesellschaftlichen Bereichen angemessen verbreitet wird.
10. Das Recht auf umfassende Sexualerziehung
Alle Menschen haben das Recht auf sexuelle Bildung von der Geburt an bis zum Tod – Dieses Recht muss durch den Staat unter Einbeziehung aller sozialen Institutionen (Familie, Bildungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Medizin/Pflege) garantiert werden.
11. Das Recht auf sexuelle Gesundheit
Jeder Mensch hat das Recht auf eine umfassende sexuelle Gesundheitsfürsorge. Dazu zählt die Prävention und Behandlung von Erkrankungen, die Förderung der sexuellen Entwicklung, der Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen sowie die Beratung und Unterstützung bei sexuellen Fragen und Problemen.
SEXUELLE RECHTE SIND UNIVERSALE GRUND- UND MENSCHENRECHTE!
Quelle: Declaration of Sexual Rights 1999
http://www.sexologie.org/sexualrechte.htm